Insbesondere Großkonzerne und börsennotierte Gesellschaften berichten jährlich über ihre erzielten Nachhaltigkeitsfortschritte in einem extra Nachhaltigkeitsbericht. Sie greifen dabei die wichtigsten Maßnahmen aus den Bereichen Ökologie, Soziales und Ökonomie („ESG“ oder auch „Triple Bottom Line“) auf. Rechtsgrundlage dafür bildet in Deutschland das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz aus dem Jahre 2017. Im April 2021 hat die EU die sog. CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) erlassen. Danach sollen alle großen Unternehmen (> 40 Mio. Euro Umsatz, > 20 Mio. Bilanzsumme, >250 Mitarbeiter) bereits in 2024 für das Geschäftsjahr 2023 in ihrem Lagebericht über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten. Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht wird in Deutschland in 2022 beraten und verabschiedet.