Nicht finanzielle Erklärung

Nach §289 HGB müssen große und kapitalmarktorientierte Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2017 jährlich eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben. Neben einer kurzen Beschreibung des Geschäftsmodells ist in der Erklärung auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei dem betroffenen Unternehmen einzugehen. Die nichtfinanzielle Erklärung kann Bestandteil des Lageberichtes oder Teil des Nachhaltigkeitsberichtes sein, sofern dieser die Standardanforderungen (GRI oder IIRC) an ein „Integrated Reporting“ erfüllen.