Allgemeine Geschäftsbedingungen


AGBs  VOIKOS GmbH – Stand 26.09.2023

Diese Bedingungen gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen durch VOIKOS GmbH, Dr. Felix A. Zimmermann, Helfferichstr. 1, 70192 Stuttgart (im Folgenden: „Voikos“) für Kunden.

1. Vertragsgegenstand

1.1. Gegenstand dieser Bedingungen ist die Erbringung von Beratungsleistungen durch Voikos. Die Einzelheiten der Leistungserbringung, vereinbaren der Kunde und Voikos in einem gesonderten Dokument (z.B. einem von Kunden gegengezeichneten Angebot von Voikos), nachfolgend auch als Vertrag bezeichnet. Mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung erbringt Voikos seine Leistungen als Dienst. Eine Erfolgsverantwortung übernimmt Voikos nur, soweit diese explizit vereinbart wurde.

1.2. Voikos erbringt seine Leistungen als freier Berater. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.

1.3. Das Beratungsverhältnis ist nicht exklusiv. Voikos ist berechtigt, auch für anderen Unternehmen Beratungsleistungen zu erbringen.

1.4. Alle Angebote durch Voikos sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.

1.5. Diesen Bedingungen entgegenstehende oder sie ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nicht. Dies gilt auch, wenn im Rahmen einer Bestellung oder sonstiger Dokumente des Kunden hierauf Bezug genommen wird und Voikos nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Leistungserbringung

2.1. Voikos ist frei in der Wahl von Ort und Zeit seiner Tätigkeit.

2.2. Die Organisation der Erbringung der Leistungen sowie das Weisungsrecht über seine Mitarbeiter obliegt allein Voikos. Dies gilt auch, wenn die Leistungen in den Räumen des Kunden erbracht werden.

3. Rechte an Arbeitsergebnissen

Arbeitsergebnisse sind sämtliche von Voikos für den Kunden individuell geschaffene Werke. An urheberrechtlich schutzfähigen Arbeitsergebnissen erhält der Kunde mit vollständiger Entrichtung der vereinbarten Vergütung ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Der Kunde ist insbesondere berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu bearbeiten, und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen.

4. Vergütung, Fälligkeit

4.1. Die Abrechnung der Vergütung erfolgt durch monatliche Aufstellung durch Voikos über die geleisteten Stunden bzw. Tage für den jeweils vorangegangenen Monat und Rechnungstellung hierüber.

4.2. Ist ausnahmsweise eine Vergütung zum Festpreis vereinbart, ist die Vergütung entsprechend einem gesondert vereinbarten Zahlungsplan fällig. Sofern ein solcher nicht vereinbart wurde, sind Abschlagszahlungen in jeweils gleicher Höhe fällig nach i) Vertragsbeginn, ii) erster Teillieferung, iii) Bereitstellung zur Abnahme und iv) Abnahme.

4.3. Zur Erbringung der Leistung von Voikos erforderliche Reisen sind in der für die Leistung vereinbarten Vergütung nicht enthalten. Reisezeiten gelten als Zeiten der Leistungserbringung.

4.4. Rechnungen von Voikos sind spätestens 30 Tage nach Zugang ohne Abzug bargeldlos auf eine von Voikos angegebene Bankverbindung zu zahlen. Maßgeblich für die Wahrung des Zahlungsziels ist das Datum zu dem der Rechnungsbetrag Voikos gutgeschrieben wird.

5. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden

Der Kunde hat die Leistungen Voikos durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern.

6. Haftung

6.1. Voikos haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz für Personenschäden, für Schäden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, für Schäden, die durch arglistiges Verhalten oder Vorsatz durch Voikos verursacht wurden, sowie für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von Voikos verursacht wurden.

6.2. Voikos haftet unbeschadet einer Haftung nach Ziffer 6.1 auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden aus einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen von Voikos fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht wurden. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Für eine Haftung nach dieser Ziffer 6.2 vereinbaren die Parteien – unter Berücksichtigung von Art und Umfang der unter diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen – einen Haftungshöchstbetrag in Höhe der vereinbarten oder hilfsweise der voraussichtlichen Vergütung für die Beratungsleistungen, max. jedoch von 100.000 €. Eine weitergehende Haftung von Voikos ist vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Regelungen in diesen Bedingungen ausgeschlossen.

6.3. Ein Mitverschulden des Kunden ist zu berücksichtigen.

6.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die Haftung von Voikos im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder Freistellungspflichten.

7. Referenzliste

Voikos ist berechtigt, den Kunden namentlich und mit seinem Unternehmenslogo in seine Referenzliste aufzunehmen und diese Liste Dritten vorzulegen sowie zu Werbezwecken zu veröffentlichen. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit für die Zukunft widersprechen.

8. Vertraulichkeit

8.1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know- How. Vertrauliche Informationen umfassen sämtliche hiervon erstellte Kopien und Zusammenfassungen.

8.2. Die Parteien vereinbaren, vertrauliche Informationen ausschließlich für die Vertragsdurchführung zu verwenden und darüber Stillschweigen zu wahren, soweit nicht in dieser Vertraulichkeitsvereinbarung abweichend geregelt. Vertrauliche Informationen sind durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu sichern und bei der Verarbeitung der vertraulichen Informationen sind die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften einzuhalten.

8.3. Die Parteien werden nur solchen natürlichen und juristischen Personen Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, soweit diese auf die Kenntnis dieser Informationen für die Vertragsdurchführung angewiesen sind oder derer sich eine Partei im Rahmen ihres ordentlichen Geschäftsbetriebes bestimmungsgemäß bedient (z.B. IT-Dienstleister, Anwälte), jeweils vorausgesetzt, dass die Parteien sicherstellen, dass diesen Personen zuvor Geheimhaltungsverpflichtungen, die dieser Vertraulichkeitsvereinbarung entsprechen, auferlegt worden sind.

8.4. Von den vorstehenden Verpflichtungen zur Geheimhaltung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, die

  • der empfangenden Partei ohne Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Geheimhaltungspflichten bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder danach rechtmäßig von dritter Seite bekannt werden, ohne dass sie einer Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen
  • bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit die nicht auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht
  • von der empfangenden Partei unabhängig von Vertraulichen Informationen der anderen Partei entwickelt wurden
  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen oder aus Gründen der Rechtsverteidigung offengelegt werden.
  • von einer Partei mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei offengelegt werden

8.5. Vertrauliche Informationen sind auf Anforderung einer Partei an diese unverzüglich zurückzugeben bzw. im Falle von Daten, zu löschen. Von der Pflicht zur Rückgabe bzw. Löschung ausgenommen sind Informationen, bei denen eine Rückgabe oder Löschung unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würden (z.B. Daten in regulären Backups). Jede Partei darf zudem eine Kopie der vertraulichen Informationen zu Nachweiszwecken aufbewahren.

8.6. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung des Vertrages fort. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/943 bleibt die Verpflichtung zur Geheimhaltung auch nach Ablauf der 5 Jahre in Kraft, solange die betreffenden Vertraulichen Informationen als Geschäftsgeheimnisse einzustufen sind.

9. Kündigung

9.1. Sofern bei Dienstleistungen keine feste Laufzeit vereinbart wurde, kann der Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats gekündigt werden.

9.2. Kündigt der Kunde bei Werkleistungen den Vertrag, erhält Voikos die anteilige Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und zusätzlich einen Pauschalbetrag i.H.v. 50 % der vereinbarten Vergütung für die zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht erbrachten Leistungen.

9.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Voikos unbeschadet etwaiger sonstiger vertraglicher und gesetzlicher Rechte berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

9.4. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

10. Höhere Gewalt

Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, d.h. Umständen, die Voikos die Leistung wesentlich und unvorhersehbar erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, ohne dass er auf sie Einfluss hätte, wie Materialknappheit, Arbeitskämpfe, Pandemien und äußere Betriebsstörungen verlängern Vertragsfristen und verbindliche Liefertermine um die Zeiträume der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit.

11. Allgemeine Bestimmungen

11.1. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die vorliegende Schriftformklausel.

11.2. Die vorliegenden Bedingungen sowie alle diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen Voikos und dem Kunden unterliegen deutschem Recht.

11.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart.

11.4. Sollte eine Bestimmung ungültig sein oder werden, ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht betroffen. In diesem Fall ist die ungültige Bestimmung durch eine zulässige Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen, ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.