Glossar ESG

CSR

CSR ist eine Abkürzung für „Corporate Social Responsibility“. Dieser Begriff beschrieb zunächst die freiwillige Übernahme einer gesellschaftlichen Verantwortung durch Unternehmen. Dabei konzentrierten sich die Aktivitäten auf Themen aus den Bereichen „Umwelt“ und „Soziales“. Mit der zunehmenden Berücksichtigung des Themas „Unternehmensführung/Governance“ in der Beurteilung des nachhaltigen Handelns von Unternehmen kam die Bezeichnung „ESG“ (Environmental, Social, Governance) auf, welche umfassender ist.

ESG

ESG ist eine Abkürzung für die drei Begriffe „Environmental“ (Umwelt), „Social“ (Soziales) und „Governance“ (Unternehmensführung). Verantwortungsvolles und transparentes Handeln in diesen drei Bereichen bildet nach allgemeinem Verständnis die Grundlage für mehr Nachhaltigkeit. Unternehmen, die entsprechend nachhaltig handeln wollen, sollten sich deshalb in diesen Handlungsfeldern klare Ziele setzen und über eine ESG-Strategie verfügen. Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten, Banken und andere Stakeholder beurteilen zunehmend ihre Geschäftspartner nach ihren Aktivitäten im Bereich von ESG. Außerdem steigen die Transparenzanforderungen an die Unternehmen hinsichtlich ihrer Aktivitäten in diesen Bereichen laufend an. Schließlich verpflichten die ausgelobten Ziele der UN (SDG) und der Agenda 2030 sowie des Green Deals der EU die Unternehmen, ihren Beitrag zur Erreichung dieser Ziele beizutragen.

Green Deal

Der Green Deal beschreibt das europäische Zukunftsmodell mit 6 definierten Umweltzielen. So soll der CO2 Ausstoß bis 2030 um 55% gesenkt und der europäische Kontinent bis 2050 komplett emissionsfrei sein. Der Green Deal beschreibt für zentrale Wirtschaftsbereiche, mit welchen Maßnahmen die genannten Ziele erreicht werden sollen. Die Ambitionen des Green Deals dienen deshalb auch als Grundlage für die von der EU entsprechend verabschiedeten Richtlinien. Somit hat der Green Deal auch direkten Einfluss auf die Unternehmen der jeweiligen Mitgliedsstaaten.

GRI

GRI steht für „Global Reporting Initiative“. Dies ist eine international tätige und unabhängige Organisation, die Standards für das Berichtwesen über ESG-Aktivitäten definiert und setzt. Die ersten Standards wurden bereits im Jahr 2000 veröffentlicht. Diese Standards werden von Unternehmen aller Größenordnung angewendet und sind weltweit anerkannt.

Nicht finanzielle Erklärung

Nach §289 HGB müssen große und kapitalmarktorientierte Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2017 jährlich eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben. Neben einer kurzen Beschreibung des Geschäftsmodells ist in der Erklärung auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei dem betroffenen Unternehmen einzugehen. Die nichtfinanzielle Erklärung kann Bestandteil des Lageberichtes oder Teil des Nachhaltigkeitsberichtes sein, sofern dieser die Standardanforderungen (GRI oder IIRC) an ein „Integrated Reporting“ erfüllen.

Pariser Abkommen

Das Pariser Klimaabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, den 195 Vertragsparteien mit dem Ziel des Klimaschutzes in Nachfolge des Kyoto-Protokolls geschlossen haben. Es enthält Ziele und Maßnahmen, um die Ursachen des Klimawandels anzugehen. Zu den großen Zielen gehören: Emissionen reduzieren, sich an die Folgen des Klimawandels anpassen und Entwicklungsländer beim Klimaschutz zu unterstützen. Im Ergebnis soll die Erderwärmung auf unter 2 Grad gehalten werden.

SDG

SDG steht für Sustainable Development Goals. Sie beinhalten 17 Ziele, mit denen eine bessere und nachhaltigere Zukunft für die Weltbevölkerung geschaffen werden soll. Diese Ziele sind 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet worden und bilden die inhaltliche Grundlage für die Agenda 2030 und somit auch für die Nachhaltigkeitsstrategien der EU und der Bundesrepublik. Da diese Ziele auch als Leitprinzipien der Nachhaltigkeitsstrategien dienen, sind sie auch Grundlage für die Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien von Unternehmen.

Taxonomie

Unter der Taxonomie versteht man ein Klassifizierungssystem mit einheitlichen Begriffen und Definitionen. Ein solches Klassifizierungssystem ist von der EU zunächst im Bereich „Environmental“ für die beiden Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ entwickelt worden (Verordnung 2020/853 vom 18 Juni 2020). Mit Hilfe der Taxonomie soll der Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Aktivität auf vergleichbarer Basis beurteilt werden. Die Definitionen der Taxonomie sollen auch Grundlage für die nichtfinanzielle Berichterstattung der Unternehmen werden. Für den Bereich „Social“ wurde im Juli 2021 ein Taxonomie-Vorschlag vorgelegt.

UN-Global Compact

Der UN-Global Compact ist ein freiwilliger Vertrag zwischen den Unternehmen und der UN, um die Globalisierung sozialer und ökologischer zu gestalten. Er wurde am 31. Januar 1999 vorgestellt. Unternehmen, die diesem Vertrag beigetreten sind, haben sich zur Einhaltung von zehn grundsätzlichen Prinzipien verpflichtet. Der UN-Global kann als Vorläufer der SDG der UN (verabschiedet 2015) bezeichnet werden.

CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und verfolgt das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung zu stellen und ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Sie gilt für alle großen Unternehmen, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben oder dem EU-Recht unterliegen, einschließlich derjenigen, die bereits unter die NFRD fallen. Zu diesen Unternehmen gehören sowohl große als auch kleine und mittlere gemeinnützige Unternehmen.